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PRO NATURA für Tierschutzanwalt-Initiative

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SCHWEIZ - Der Pro Natura Delegiertenrat fasst die Ja-Parole zur Eidgenössischen Volksinitiative des Schweizer Tierschutzes. Die Misshandlung von Tieren darf nicht weiter ein Kavaliersdelikt bleiben.

Pro Natura spricht sich für die Tierschutzanwalt-Initiative aus, die am 7. März 2010 zur Abstimmung kommt. Es braucht Tierschutzanwälte, um den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung zu verbessern. Im Kanton Zürich kennt man diese Institution seit über 15 Jahren und die Zahlen zeigen eindeutig: In Zürich werden deutlich mehr Tierschutzfälle als im Durchschnitt der Schweiz verfolgt und höhere Strafen ausgesprochen. Pro Natura unterstützt das Begehren, damit die Misshandlung von Tieren nicht weiter ein Kavaliersdelikt bleibt.

Der gesetzliche Strafrahmen für Tierschutzdelikte wird heute nicht ausgenützt. Tierquälereien werden oft mit einer Busse von wenigen hundert Franken geahndet oder enden mit einem Freispruch, auch
wenn das Gesetz für Tierquälereien bis zu drei Jahren Freiheitsentzug vorsieht. Die Annahme der Tierschutzanwalt-Initiative hilft, dass Tierquälereien konsequent verfolgt und angemessen geahndet
werden.

(08.02.2010 17:18)