
Obligatorische Ausbildung für Hunde in der Schweiz – Warum ist sie wichtig?
Hunde sind treue Begleiter und können viel Freude in unser Leben bringen. Sie brauchen aber auch Erziehung und Ausbildung, damit sie sich gut in unsere Gesellschaft integrieren können. In einigen Kantonen der Schweiz ist eine obligatorische Hundeausbildung gesetzlich vorgeschrieben – aber warum ist sie so wichtig?
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Was ist die obligatorische Hundeausbildung?
Mit der obligatorischen Hundeausbildung soll sichergestellt werden, dass Hundehalterinnen und Hundehalter über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um ihre Tiere artgerecht zu erziehen und die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten. In der Schweiz müssen je nach Kanton bestimmte Ausbildungsanforderungen erfüllt werden.
Wer muss die Ausbildung machen?
Die Ausbildungspflicht ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Während in einigen Kantonen alle Hundehalter eine Ausbildung absolvieren müssen, gilt diese Pflicht in anderen Kantonen nur für Ersthundehalter oder für Halter bestimmter, als gefährlich eingestufter Hunderassen. Als Ersthundehalter gilt in der Regel, wer zum ersten Mal einen Hund hält oder seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten hat.

Die Ausbildung fördert nicht nur das Wohlbefinden des Hundes, sondern auch das seines Halters und der Gemeinschaft.
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Was beinhaltet die Ausbildung?
Die Hundeausbildung besteht aus verschiedenen Modulen, die sowohl den Hund als auch den Hundeführer betreffen. Sie umfasst typischerweise:
- Grundkommandos wie «Sitz», «Platz» und «Kommen»
- Richtiges Verhalten in öffentlichen Räumen
- Umgang mit anderen Hunden und Menschen
- Theoretisches Wissen über Hundehaltung und -erziehung
Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Hund gut sozialisiert ist und keine Gefahr für andere darstellt.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Dauer der Ausbildung ist je nach Kanton und Ausbildungsanbieter unterschiedlich. In der Regel umfasst die obligatorische Ausbildung mehrere Stunden Theorie und Praxis. Beispielsweise sind im Kanton Zürich ab Juni 2025 sechs Praxiskurse für alle Hundehalter vorgeschrieben, im Kanton Basel-Stadt ab April 2025 acht Praxiskurse für Ersthundehalter.
Gibt es Unterschiede zwischen den Kantonen?
Ja, die kantonalen Regelungen sind sehr unterschiedlich. Während der Kanton Zürich ab dem 1. Juni 2025 eine Ausbildungspflicht für alle Hundehalter einführt, kennen viele andere Kantone keine generelle Ausbildungspflicht. In einigen Kantonen gilt die Ausbildungspflicht nur für bestimmte Personengruppen, wie Ersthundehalter oder Halter von als gefährlich eingestuften Rassen.
Was passiert, wenn man die Ausbildung nicht macht?
Wer die vorgeschriebene Hundeausbildung nicht absolviert, muss mit einer Busse oder anderen rechtlichen Konsequenzen rechnen. In einigen Kantonen kann die Hundehaltung auch eingeschränkt oder gar verboten werden, wenn die Ausbildung nicht nachgewiesen werden kann.
Warum ist die Ausbildung wichtig für den Hund?
Die Ausbildung fördert nicht nur das Wohlbefinden des Hundes, sondern auch das seines Halters und der Gemeinschaft. Ein gut ausgebildeter Hund zeigt weniger aggressives Verhalten, ist besser kontrollierbar und versteht, was von ihm erwartet wird. Dies stärkt die Bindung zwischen Hund und Halter und fördert ein harmonisches Zusammenleben.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, eine Hundeschule zu besuchen?
Der beste Zeitpunkt für den Besuch einer Hundeschule ist bereits im Welpenalter. In den ersten Lebensmonaten ist die Sozialisierung besonders wichtig. Welpen lernen in dieser Phase schnell und sind sehr offen für neue Erfahrungen. Durch den frühen Besuch einer Hundeschule können sie die Grundkommandos erlernen und wichtige soziale Fähigkeiten entwickeln.
Für erwachsene Hunde, die noch nie eine Hundeschule besucht haben, ist es nie zu spät, mit dem Training zu beginnen. Auch ältere Hunde können von einer Hundeschule profitieren, insbesondere wenn es darum geht, Verhaltensregeln zu festigen oder Probleme wie Aggressionen oder Ängste zu lösen.
Idealerweise sollte die Hundeschule besucht werden, sobald der Hund in der Lage ist, sich auf den Unterricht zu konzentrieren - in der Regel ab einem Alter von etwa 3 bis 6 Monaten.
Wie kann ich die richtige Hundeschule finden?
Achten Sie bei der Auswahl der Hundeschule auf eine zertifizierte und erfahrene Hundeschule. Viele Hundeschulen bieten spezielle Kurse für die Pflichtausbildung an. Fragen Sie nach Referenzen und überprüfen Sie die Qualifikation der Trainer. Wichtig ist, dass der Kurs auf positiver Verstärkung basiert und der Hund nicht unter Druck gesetzt wird.
Übersicht: Ausbildungspflichten für Hundehalter in allen Schweizer Kantonen (Stand 2025)
Kanton | Ausbildungspflicht für Hundehalter 2025 | Bemerkungen |
---|---|---|
Aargau | Nur für Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial | Z.B. Bull Terrier, Rottweiler, weitere gelistete Rassen |
Appenzell AR | Keine allgemeine Ausbildungspflicht | |
Appenzell IR | Keine allgemeine Ausbildungspflicht | |
Basel-Landschaft | Nur für Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial | Wie Aargau |
Basel-Stadt | Ja, ab 1.4.2025 für Ersthundehalter: 8 Praxislektionen | |
Bern | Keine Ausbildungspflicht | |
Freiburg | Ja, für Ersthundehalter: Theoriekurs vor Anschaffung, praktische Prüfung innert 18 Monaten | |
Genf | Ja, für grosse Hunde (ab 25kg und 56cm Widerristhöhe) | Details kantonal geregelt |
Glarus | Ja, für Ersthundehalter: KAL1-Ausbildung innert eines Jahres nach Erwerb | |
Graubünden | Keine Ausbildungspflicht | |
Jura | Keine Ausbildungspflicht | Details kantonal geregelt |
Luzern | Ja, für Ersthundehalter und Hundehalter, die einen Hund aus dem Ausland einführen: Nationales Hundehalter-Brevet (NHB) | Prüfung mit Hund, Alltagssituationen |
Neuenburg | Ja, für Ersthundehalter | Ähnliche Regelung wie Wallis |
Nidwalden | Keine allgemeine Ausbildungspflicht | |
Obwalden | Keine allgemeine Ausbildungspflicht | |
Schaffhausen | Keine allgemeine Ausbildungspflicht | |
Schwyz | In Planung | Regierung prüft Wiedereinführung der Kurspflicht |
Solothurn | Keine allgemeine Ausbildungspflicht | |
St. Gallen | Keine allgemeine Ausbildungspflicht | |
Tessin | Nur für Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential | Details kantonal geregelt |
Thurgau | Ja, für alle Hundehalter | |
Uri | Keine allgemeine Ausbildungspflicht | |
Waadt | Nur für Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial | Details kantonal geregelt |
Wallis | Ja, für Ersthundehalter | Ähnliche Regelung wie Neuenburg |
Zug | Keine allgemeine Ausbildungspflicht | |
Zürich | Ja, ab 1.6.2025 für alle Hundehalter: Theoriekurs (für Ersthalter) + 6 Praxiskurse für alle | Theoriekurs mit Prüfung für Ersthalter oder nach 10 Jahren Pause; Praxiskurs für alle |
Legende:
- «Ersthundehalter»: Personen, die erstmals einen Hund halten oder seit über 10 Jahren keinen Hund hatten.
- «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial»: Rassen, die vom jeweiligen Kanton als gefährlich eingestuft werden (z.B. Bull Terrier, Rottweiler).
- «Keine allgemeine Ausbildungspflicht»: Es gibt keine flächendeckende Kurs- oder Ausbildungspflicht für alle Hundehalter.
Die obligatorische Hundeausbildung ist eine wichtige Massnahme, um sicherzustellen, dass Hundehalter und ihre Tiere gut vorbereitet sind, um sicher und verantwortungsvoll in der Gesellschaft zu leben. Informieren Sie sich über die Anforderungen in Ihrem Kanton und beginnen Sie frühzeitig mit der Ausbildung, damit Sie Ihrem Hund die bestmögliche Erziehung zukommen lassen können.

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