Verhaltensregeln für Hundehalter

Verhaltensregeln für Hundehalter

Was man als Hundehalter beachten muss um Konflikte mit anderen Hundehaltern, Nichthundehalter, Kindern usw. zu vermeiden

Das Verhalten des eigenen Hundes kennen

Meine Aufgabe als Hundehalter ist es, meinen eigenen Hund kennen zu lernen, d.h. ich muss wissen, welche sprachlichen Signale mein Hund zur Konfliktvermeidung und bei Überforderung einsetzt. Ebenso muss ich wissen, wie mein Hund auf andere Menschen, Tiere, Artgenossen und Umweltsituationen reagieren könnte. Hund ist nicht gleich Hund! Jeder Hund hat seine Individualität, wie auch der Mensch. Rassespezifische Eigenheiten, genetische Dispositionen, Frühwahrnehmungen, Epigenetik, Sozialisierung, Lernerfahrungen, Erziehungsmethode, Bindungsaufbau etc. haben entscheidenden Einfluss auf die Reaktionen von Hunden.

Diese Verhaltensregeln sollte ich als Hundehalter kennen und einhalten

Das Verhalten in Siedlungsgebieten

Innerhalb von Siedlungsgebieten, insbesondere auf Schulwegen, rund um Kindergärten, Schulhäuser und Spielplätzen/Sportanlagen, sowie entlang von Strassen führe ich meinen Hund an der Leine.

Rücksicht gegenüber Passanten

Ich achte darauf, dass mein Hund niemanden belästigt. Beim Kreuzen oder Überholen von Passanten führe ich meinen Hund auf der abgewandten Seite an der Leine. Besondere Rücksicht gilt bei Begegnungen mit Müttern und Kleinkindern oder Kinderwagen, alten oder behinderten Personen, Sportlern (Jogger etc.).

Den Umgang mit verschiedenen Situationen lernen

Ich achte darauf, dass mein Hund neue oder ihm Angst machende Situationen emotionell positiv abspeichern kann. Ich bilde mich bezüglich Lernverhalten bei Hunden weiter und achte beim Umgang mit meinem Hund auf Gewaltfreiheit basierend auf den neuesten, wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Verhaltensbiologie.

Wann der Hund freilaufen darf

Meinen Hund lasse ich dort freilaufen, wo ich ihn gefahrlos zuverlässig abrufen kann. Ist mein Hund nicht an der Leine, befindet er sich stets in meinem Blickfeld. Bei unübersichtlichen Stellen (z. B. Wegbiegungen, Hausecken, Hecken, etc.) bleibt mein Hund bei mir, bis ich die Situation überblicken kann. Wenn mich jemand bittet den Hund anzuleinen, komme ich diesem Wunsch freundlich nach.

Wenn ein anderer Hund an der Leine ist

Bei Begegnungen mit anderen Hundehaltern, die ihre Hunde an der Leine führen, nehme ich meinen Hund unaufgefordert und sofort an die Leine. Es ist aber auch möglich, durch abklärende Kommunikation ein evtl. Zusammenführen der Hunde zu zulassen. Wichtig ist, dass ich auf genügend Abstand achte, so dass ein Gespräch möglich wird, ohne dass sich die Hunde abwehrend verhalten müssen oder sich bereits fröhlich spielend angeleint aufeinander «werfen». Freundliche Kontakte an der Leine sind absolut wünschenswert, nicht aber ein Spiel. Als Hundehalter muss ich das eine vom anderen unterscheiden können, damit weder Frustration noch Aggressionsverhalten an der Leine entstehen kann.

Betreten verboten

Mein Hund hat nichts in fremden Gärten oder landwirtschaftlich bestelltem Land verloren.

Auf einer Wiese nichts liegen lassen

Ich lasse keine zum Spiel verwendeten Gegenstände in der Wiese liegen, wie Stöcke, oder andere Gegenstände die landwirtschaftliche Geräte beschädigen, oder vom Vieh als Futter aufgenommen werden können.

Im Wald gehört der Hund an die Leine

Im Wald und in waldnaher Region, vor allem während der Setzzeit (1. April bis 1. August, zum Schutz des Wildes), ebenso in Naturschutzgebieten führe ich meinen Hund an der Leine.

Begegnungen mit Kindern

In Anwesenheit von kleinen Kindern spiele ich nicht mit meinem Hund. Kind und Hund dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt gelassen werden!

Jagd- und Schutzverhalten

Unerwünschtes Jagd-, Hüte-, Hetz- und Schutzverhalten meines Hundes (Tiere, bewegende Menschen, Fahrzeuge etc.) muss ich unter Kontrolle haben.

Spaziergang mit mehreren Hunden

Bei Spaziergängen mit mehreren Hunden verhindere ich, dass sie im Rudel auf entgegenkommende Passanten oder Hunde zustürmen.

Betreten und verlassen von Räumen

Beim Betreten oder Verlassen von Räumlichkeiten (z. B. Wohnung, Haus, Restaurant, Lift, öffentliche Verkehrsmittel etc.) geht mein Hund hinter mir, damit ich die Situation unter Kontrolle habe und Gefahren für meinen Hund abwenden kann.

Hundekot einsammeln

Die Hinterlassenschaften meines Hundes werden selbstverständlich mit einem Kotsäckchen an geeignetem Ort entsorgt. Ich achte darauf, dass mein Hund nicht an unpassenden Stellen pinkelt (z. B. Hauseingänge, Blumenkübel, Hecken, Autos, Gegenstände anderer Leute, etc.).

Höflich bleiben bei Konflikten

Bei Konflikten wahre ich den höflichen Umgang. Ich übernehme die durch meinen Hund verursachten Schäden.

Den Hund schützen

Ich schütze meinen Hund vor Handgreiflichkeiten, Fusstritten, Stockschlägen, ungewollten Streichelhänden und angreifenden oder unberechenbaren Artgenossen.

Keine Gewalt gegenüber Hunden

Laut neuer Tierschutzverordnung darf ich meinem Hund keine Schmerzen zufügen und ihn auch nicht in Angst versetzen. Sehe ich solche Handlungen bei anderen Hundehaltern, bin ich vom Gesetz her moralisch dazu verpflichtet, Meldung zu machen oder den gewalttätigen Halter auf seinen Gesetzesverstoss aufmerksam zu machen, damit der Hund nicht zum Opfer wird.

Haftpflichtversicherung und Hundechip

Ich habe eine angepasste Haftpflichtversicherung (die Versicherungssumme ist je nach Kanton gesetzlich vorgegeben). Mein Hund ist innert 10 Tagen nach der Übernahme bei der Gemeinde und bei ANIS gemeldet und trägt einen gültigen Chip mit meiner Adresse. Allfällig obligatorischen Kurse habe ich besucht/muss ich besuchen. Die gültigen Ausweise lege ich unaufgefordert meiner Wohngemeinde vor.

Gespräch suchen, Konflikte vermeiden

Bei allfälligen Unstimmigkeiten suche ich als Hundehalter oder als Nichthundehalter das Gespräch mit dem Gegenüber – dies tut niemandem weh und kann helfen, Konflikte gar nicht erst aufkommen zu lassen.