Vorsicht beim Heckenschnitt

Für zahlreiche einheimische Vogelarten stellen Hecken, Sträucher und Bäume in besiedelten Gebieten einen wertvollen Lebensraum dar. Die Tiere nutzen entsprechende Plätze insbesondere im Frühling und Sommer zur Brut und Aufzucht ihrer Jungen. Dennoch ist es vielerorts Usus, Büsche gerade im Frühjahr zurückzuschneiden, was für die Tiere fatale Folgen haben kann.

Text: MLaw Jeanine Eggler und Dr. iur. Michelle Richner   Titelbild: pixabay

In vielen Gemeinden werden Grund­eigentümer im Frühling oder Sommer dazu aufgefordert, in Strassennähe ihre Pflanzen zurückzuschneiden. Als Grund hierfür wird primär die Verkehrssicherheit genannt. Den Verkehrsteilnehmenden soll eine ungehinderte Sicht auf die Strasse und deren Umgebung garantiert werden. Die konkreten Vorgaben zum Minimalabstand zwischen Pflanzen und öffentlich begehbaren Strassen und Fusswegen sind in der kantonalen Strassen- oder Baugesetzgebung zu finden und können sich daher von Kanton zu Kanton unterscheiden.

Unter dem Aspekt des Tier- und Artenschutzes ist der Zeitpunkt des Zurückschneidens jedoch denkbar ungünstig. Für viele einheimische Vögel beginnt nämlich im April die Fortpflanzungszeit, die je nach Vogelart bis in den August reicht. Das Schneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen kann die Vögel in diesen Monaten bei ihrer Brut derart stören, dass sie im schlimmsten Fall ihre Nester verlassen und die Jungtiere sich selbst überlassen, was in der Regel den Tod der Nestlinge bedeutet.

Um Vögel in der Brutzeit zu schützen ist ein Heckenschnitt während der Vegetationsruhe zwischen November und März zu empfehlen

Um Vögel in der Brutzeit zu schützen ist ein Heckenschnitt während der Vegetationsruhe zwischen November und März zu empfehlen

Foto: pixabay

Gesetzlicher Schutz während des Brutgeschäfts

Die eidgenössische Jagdgesetzgebung legt fest, dass Vögel in ihrem Brut­geschäft nicht gestört werden dürfen. Was der Gesetzgeber unter dieser Störung versteht, wird hingegen nicht klar definiert, sondern muss im Einzelfall bestimmt werden. Im Zusammenhang mit dem Zurückschneiden von Hecken liegt eine solche Störung gemäss Vogelschutzexperten erst dann vor, wenn es sich um einen beträchtlichen Schnitt handelt, durch den die Tiere erheblich irritiert werden. Ein behutsames Zurückschneiden von Heckenteilen, in denen keine Vögel brüten, wird jedoch als unbedenklich bezeichnet.
Wer Vögel beim Brüten stört, verstösst gegen das Jagdgesetz und kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bzw. – bei fahrlässiger Tatbegehung – mit einer Busse belegt werden. Kommt es tatsächlich zu einer Verletzung der Tiere oder sogar zu einer qualvollen Tötung, muss der Täter zusätzlich auch mit einer Strafe wegen Tierquälerei rechnen.

Alternativen zum Rückschnitt im Frühling oder Sommer

Grundeigentümer sind nicht selten mit der Frage konfrontiert, wie sie Tier- und Artenschutzbestimmungen auf der einen und baurechtliche Vorgaben auf der anderen Seite gleichermassen gerecht werden sollen. Vogelschutz organisationen wie BirdLife oder Vogelwarte Sempach empfehlen deshalb, Pflanzen während der Vegetationsruhe zwischen November und März zu schneiden. Weil eine weitere Behandlung im Frühling oder Sommer in der Regel dann nicht mehr notwendig ist, kann das Risiko der Gefährdung von Vogelfamilien minimiert werden.

In Gemeinden, in denen weiterhin in den Frühjahrsmonaten zum Zurückschneiden von Pflanzen aufgefordert wird, sollten die Verantwortlichen auf die entsprechende Tier- und Artenschutzproblematik hingewiesen werden. Um unter Berücksichtigung aller Interessen eine einvernehmliche Lösung zu finden, ist eine Zusammenarbeit mit lokalen Vogelschutzverbänden anzustreben, wie dies in einigen Gemeinden bereits geschieht.

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