Deutscher Schäferhund

FCI Gruppe 1: Hütehunde und Treibhunde (mit Arbeitsprüfung)

Ursprüngliche Aufgabe

Behüten und Bewachen der Herde, zusammen mit dem Schäfer.

Herkunft

Verschiedene Schläge von kurz- und stockhaarigen Hütehunden, vor allem aus Thüringen und Württemberg sind die Vorfahren des Deutschen Schäferhundes. Dem Deutschen Schäferhund zum Durchbruch verholfen hat im vorletzten Jahrhundert Rittmeister Max von Stephanitz, der zusammen mit Arthur Meyer von Anbeginn an den zu hohen Leistungen veranlagten Hund zu schaffen als Zuchtziel sah.

Arbeitsweise

Lautloses Treiben, Schützen der weidenden Herde vor feindlichen Einwirkungen sowie wehrendes Bewachen gehörten zu den Aufgaben eines Schäferhundes. Der aktive Arbeitshund ist eng an einen Menschen gebunden und wird von ihm geleitet. Durch seine Vielseitigkeit wird er für unterschiedliche Zwecke, vor allem aber als Begleit-, Wach-, Schutz-, Dienst- und Hütehund eingesetzt.

Aussehen

Der mittelgrosse Deutsche Schäferhund ist leicht gestreckt, kräftig und gut bemuskelt, ohne schwerfällig zu wirken. Seine Stehohren sind aufrecht und gleichgerichtet, die mittelgrossen, mandelförmigen Augen sollten farblich möglichst dunkel sein, nicht stechend, da sie den Ausdruck des Hundes beeinträchtigen. Die Nase muss schwarz sein. Die Rute wird in sanft herabhängendem Bogen getragen. Das Stockhaar oder Langstockhaar wird in Schwarz mit rotbraunen, braunen, gelben bis hellgrauen Abzeichen sowie einfarbig schwarz, grau mit dunklerer Wolkung sowie schwarzem Sattel und Maske gezüchtet. Es gibt sowohl die Leistungszucht wie auch die Hochzucht (Schauzucht), erkennbar durch den abfallenden Rücken.

Charakter

Das Wesensbild soll ausgeglichen, selbstsicher, nervenfest, absolut unbefangen und (ausserhalb einer Reizlage) völlig gutartig, aufmerksam und führig sein. Zudem muss der Deutsche Schäferhund Triebverhalten, Belastbarkeit und Selbstsicherheit besitzen.

Gesundheit

Mögliche Probleme: HD, ED, DM, Kongenitales Vestibularsyndrom, Pankreasinsuffizienz, DLSS.

Spezielles

In den Kantonen Tessin und Glarus z.B. ist die Haltung des Deutschen Schäferhundes bewilligungspflichtig.